GELTUNGSBEREICH
Alle Leistungen der Pferdepraxis Bearth erfolgen auf den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Vereinbarung eines behandlungstermines
Behandlungstermine können telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Anfragen per SMS, WhatsApp, Instagram oder Facebook sind nicht gewährleistet.
Auftraggeber
Nur der Pferdebesitzer oder dessen vertretende Person mit expliziter Einwilligung des Pferdebesitzers gelten als Auftraggeber. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen, welche eine sofortige Behandlung des Tieres erfordern. Falls der Pferdebesitzer nicht erreicht werden kann, behält sich die Pferdepraxis Bearth vor, das Pferd im Auftrag einer den Pferdebesitzer vertretenden Person nach bestem Wissen und Gewissen medizinisch zu versorgen. Behandlungskosten gehen zu Lasten des Pferdebesitzers.
Der Pferdebesitzer oder eine ihn vertretende Person ist verpflichtet, während der tierärztlichen Behandlung anwesend zu sein.
absage von terminen
Im Verhinderungsfalle muss bis spätestens 24h vor dem Termin eine Absage per Telefon erfolgen. Ansonsten wird eine Entschädigung verrechnet.
zahlungsbedingungen
Behandlungskosten werden in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzögerung erfolgt die erste Mahnung kostenfrei, für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.- erhoben. Wird die zweite Mahnung nicht innert 10 Tagen beglichen, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet. In Ausnahmefällen werden die Behandlungskosten unmittelbar nach der Behandlung verrechnet. Eine Barzahlung oder Überweisung per TWINT ist vor Ort möglich.